Honorar · Maschinenraum

Nachtrag nach SIA 118 Art. 84: Schritt für Schritt zum gesicherten Mehrhonorar.

Die Bestellungsänderung gibt dem Planer einen Anspruch auf Mehrvergütung — aber nur, wenn die Reihenfolge stimmt. Der praktische Leitfaden: ankündigen, beziffern, freigeben lassen, ausführen.

2026-07-07 · 7 Min Lesezeit

SIA 118 Art. 84 ist die zentrale Norm für Nachträge im Schweizer Bauwesen: Ordnet die Bauherrschaft eine Bestellungsänderung an, hat der Unternehmer — und in der Praxis analog der Planer — Anspruch auf Anpassung von Vergütung und Fristen. Der Anspruch ist also nicht das Problem. Das Problem ist, dass er an eine Reihenfolge geknüpft ist, die im Projektalltag ständig gebrochen wird.

Was Art. 84 tatsächlich verlangt

Die Mehrvergütung setzt voraus, dass die Änderung als solche erkannt, angezeigt und vereinbart wird, bevor die Leistung erbracht ist. Wer zuerst baut und danach verhandelt, verhandelt aus der schwächsten Position: Die Leistung ist erbracht, der Beweis liegt beim Planer, und die Bauherrschaft erinnert sich naturgemäss anders an das Telefonat vom März.

Die sichere Sequenz in vier Schritten

  • 1 · Ankündigen. Der Änderungswunsch wird schriftlich als Bestellungsänderung erfasst — mit Datum, Urheber und Bezug zur betroffenen Leistung. Noch keine Diskussion über Geld, nur die Feststellung: das ist eine Änderung, keine Vertragsleistung.
  • 2 · Beziffern. Mehraufwand und Terminfolge werden kalkuliert und als Nachtragsangebot vorgelegt. Plain Deutsch, eine Zahl: «Mehrhonorar CHF 1'240, Verschiebung um 5 Arbeitstage.»
  • 3 · Freigeben lassen. Die Bauherrschaft bestätigt — idealerweise in einer authentifizierten Sitzung, nicht per Zuruf auf der Baustelle. Erst diese Freigabe macht aus dem Angebot einen Anspruch.
  • 4 · Ausführen und abrechnen. Die Schlussrechnung verweist auf die freigegebene Position. Es gibt nichts zu diskutieren, weil alles bereits entschieden wurde.

Die häufigsten Fehler

  • Die Änderung wird ausgeführt, «weil es pressiert» — die Freigabe soll später nachgeholt werden und wird es nie.
  • Die Anzeige erfolgt mündlich oder in einem WhatsApp-Verlauf, der sich zwei Jahre später nicht mehr rekonstruieren lässt.
  • Mehrere kleine Änderungen werden gesammelt und als Paket in der Schlussphase präsentiert — wo sie wie eine Honorarerhöhung wirken statt wie längst beschlossene Positionen.

Die Reihenfolge zum Standard machen

Genau hier setzt Cosigna an: Der Nachtrags-Workflow geht ohne signierte Freigabe nicht weiter. Ankündigung, Bezifferung, Freigabe und Abnahme werden je als Ereignis in ein hash-verkettetes Audit-Log geschrieben — die Sequenz, die Art. 84 verlangt, ist damit nicht Disziplinfrage, sondern Voreinstellung. Die KI entwirft den Nachtrag aus einer kurzen Notiz; die Freigabe bleibt beim Büro und bei der Bauherrschaft.

Announce before you build — or lose the claim. Die Norm belohnt nicht die beste Argumentation, sondern die richtige Reihenfolge.