Rechtliches
Datenschutz.
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten — und welche Rechte Sie nach DSGVO und revDSG haben.
Verantwortliche
AI & Co GmbH · Lättichstrasse 6, 6340 Baar, Schweiz · UID CHE-305.935.951
E-Mail: datenschutz@aiandco.ch
Welche Daten wir verarbeiten
- Account-Daten — Name, E-Mail, Firmenname, Tarif.
- Projektdaten — Inhalte, die Sie aktiv in der Plattform anlegen (Phasen, Pläne, Nachträge, Freigaben).
- Audit-Log — zeitgestempelte, hash-verkettete Statusänderungen, die für die Beweissicherheit notwendig sind.
- Authentifizierungs-Daten — Passkeys (lokal auf Ihrem Gerät), Sitzungs-Token, IP-Range zur Step-Up-Verifikation.
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO / Art. 31 Abs. 2 lit. a revDSG), bei der Audit-Log-Aufbewahrung auf Grundlage gesetzlicher Pflichten und berechtigter Interessen.
Daten-Residenz
Ihre Projektdaten liegen in der Schweiz und der EU. Es findet keine regelmässige Übermittlung in die USA statt.
Sub-Prozessoren
Unsere aktuelle Liste der Sub-Prozessoren finden Sie unter www.cosigna.ch/sub-processors. Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.
Aufbewahrungsdauer
Projektdaten bleiben für die Dauer des Vertrags und die anschliessende Archivierungsfrist erhalten. Das Audit-Log unterliegt der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und kann auch bei Account-Löschung nicht entfernt, sondern nur PII-anonymisiert werden (Art. 17 Abs. 3 DSGVO).
Ihre Rechte
- Auskunft, Berichtigung, Löschung (im Rahmen der Aufbewahrungspflichten).
- Datenübertragbarkeit — Export als Dossier-PDF und CSV jederzeit möglich.
- Widerspruch gegen die Verarbeitung.
- Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
KI-Verarbeitung
Wir nutzen die Anthropic Claude API für den KI-Assistenten. Die Inhalte werden nicht zur Modelltrainierung verwendet (Anthropic-Zusicherung); die Verarbeitung erfolgt in einer EU-Region.
Hinweis: diese Datenschutzerklärung ist ein erster Entwurf. Vor produktiver Nutzung — insbesondere im Hinblick auf DSGVO Art. 13 / 14 Vollständigkeit — ist eine anwaltliche Prüfung erforderlich.